Beitragsordnung der SG 1910 Woltersdorf e.V.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.08.2003
Geändert auf der Mitgliederversammlung am 24.04.2015
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Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
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Der Beitrag gilt als Jahresbeitrag. Die Beitragsgutschrift hat bis zum 28.02. des Kalenderjahres zu erfolgen.
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Neumitglieder zahlen den anteiligen Beitrag + Aufnahmegebühr + Meldegebühren bis zum Ende des Beitrittsmonats.
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Der Beitrag ist auf das Konto
VR Bank Fläming e.G.; IBAN: DE 72 1606 2008 2104 8045 00; BIC: GENODEF1LUK
zu überweisen. -
Die Aufnahmegebühr für Neuanmeldungen beträgt 5 €.
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Über die Einstufung zwischen Aktiv und Passiv entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
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Bei nicht termingerechter Beitragszahlung wird ab dem 15.05. ein Mahnverfahren eingeleitet.
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Eine Stundung des Beitrages ist möglich und bis zum 31.01. schriftlich an den Vorstand einzureichen.
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Bei Nichtzahlung des Beitrages, trotz schriftlicher Mahnung, entscheidet der Vorstand über den Ausschluss des Mitgliedes.
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Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
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Ab 18 Jahre können Schüler, Auszubildende, Studenten und Wehrdienstleistende eine Ermäßigung schriftlich beim Vorstand der SG 1910 bis zum 31.01. beantragen und bei Genehmigung beträgt der Beitrag jährlich 54,-€.
Diese Beantragung muss jährlich erfolgen und wird auch nur für das beantragte Jahr gewährt.
Abteilung Beitrag bei Zahlungseingang jeden Monat später
bis 28.02.
Fußball 76,00 € 5,00 €
Tischtennis 76,00 € 5,00 €
Volleyball 66,00 € 5,00 €
Gymnastik 66,00 € 5,00 €
Passive 30,00 € 5,00 €
Jugendliche
unter 18 Jahren 36,00 € 5,00 €
Über die folgenden Links können Sie unsere Aufnahmeanträge im PDF Format herunterladen:
Aufnahmeanträge: | ||
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