Beitragsordnung der SG 1910 Woltersdorf e.V.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.08.2003
Geändert auf der Mitgliederversammlung am 24.04.2015
Geändert auf der Mitgliederversammlung am 21.04.2023
- Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
- Der Beitrag gilt als Jahresbeitrag. Die Beitragsgutschrift hat bis zum 28.02. des Kalenderjahres zu erfolgen.
- Der Beitrag ist auf das Konto
VR Bank Fläming-Elsterland eG;
- Der Beitrag ist auf das Konto
- Neumitglieder zahlen den anteiligen Beitrag + Aufnahmegebühr + Meldegebühren bis zum Ende des Beitrittsmonats.
IBAN: DE 72 1606 2008 2104 8045 00; BIC: GENODEF1LUK
zu überweisen.
- Die Aufnahmegebühr für Neuanmeldungen beträgt 5,00 €.
- Über die Einstufung zwischen Aktiv und Passiv entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
- Bei nicht termingerechter Beitragszahlung wird ab dem 15.05. ein Mahnverfahren eingeleitet.
- Eine Stundung des Beitrages ist möglich und bis zum 31.01. schriftlich an den Vorstand einzureichen.
- Bei Nichtzahlung des Beitrages, trotz schriftlicher Mahnung, entscheidet der Vorstand über den Ausschluss des Mitgliedes.
- Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
- Ab 18 Jahren können Schüler, Auszubildende, Studenten und Wehrdienstleistende eine Ermäßigung schriftlich beim Vorstand der SG 1910 bis zum 31.01. beantragen und bei Genehmigung beträgt der Beitrag jährlich 60,00 €.
- Diese Beantragung muss jährlich erfolgen und wird auch nur für das beantragte Jahr gewährt.
Abteilung | Beitrag bei Zahlungseingang bis 28.02. | jeden Monat später |
Fußball | 96,00 € | 5,00 € |
Tischtennis | 96,00 € | 5,00 € |
Volleyball | 72,00 € | 5,00 € |
Gymnastik | 72,00 € | 5,00 € |
Passive | 36,00 € | 5,00 € |
Jugendliche unter 18 Jahren | 36,00 € | 5,00 € |