Beitragsordnung der SG 1910 Woltersdorf e.V.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 22.08.2003
Geändert auf der Mitgliederversammlung am 24.04.2015

Geändert auf der Mitgliederversammlung am 21.04.2023

  1. Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
  2. Der Beitrag gilt als Jahresbeitrag. Die Beitragsgutschrift hat bis zum 28.02. des Kalenderjahres zu erfolgen.
    1. Der Beitrag ist auf das Konto
      VR Bank Fläming-Elsterland eG;
  3. Neumitglieder zahlen den anteiligen Beitrag + Aufnahmegebühr + Meldegebühren bis zum Ende des Beitrittsmonats.

IBAN: DE 72 1606 2008 2104 8045 00; BIC: GENODEF1LUK
zu überweisen.

  1. Die Aufnahmegebühr für Neuanmeldungen beträgt 5,00 €.
  2. Über die Einstufung zwischen Aktiv und Passiv entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
  3. Bei nicht termingerechter Beitragszahlung wird ab dem 15.05. ein Mahnverfahren eingeleitet.
  4. Eine Stundung des Beitrages ist möglich und bis zum 31.01. schriftlich an den Vorstand einzureichen.
  5. Bei Nichtzahlung des Beitrages, trotz schriftlicher Mahnung, entscheidet der Vorstand über den Ausschluss des Mitgliedes.
  1. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
  2. Ab 18 Jahren können Schüler, Auszubildende, Studenten und Wehrdienstleistende eine Ermäßigung schriftlich beim Vorstand der SG 1910 bis zum 31.01. beantragen und bei Genehmigung beträgt der Beitrag jährlich 60,00 €.
  3. Diese Beantragung muss jährlich erfolgen und wird auch nur für das beantragte Jahr gewährt.
AbteilungBeitrag bei Zahlungseingang
bis 28.02.
 jeden Monat später
Fußball96,00 €5,00 €
Tischtennis96,00 €5,00 €
Volleyball72,00 € 5,00 €
Gymnastik72,00 €5,00 €
Passive36,00 € 5,00 €
Jugendliche unter 18 Jahren36,00 € 5,00 €